AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB
1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma ComServ OG und dem Käufer abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma ComServ OG nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma ComServ OG anzuzeigen.
2. Zahlungsbedingungen und Preise
Bei Auftragserteilungen an die Firma ComServ OG sind 100% des gesamten Auftragsvolumens bis spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma ComServ OG. Im Verzugsfalle ist die Firma ComServ OG berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma ComServ OG berechtigt, Zinsen in Höhe von 1,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Firma ComServ OG ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
3. Lieferung und Versand
Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma ComServ OG genannten Liefertermine sind binnen 3 Monaten ab Auftragsannahme zu erfüllen. Gerät die Firma ComServ OG nach Ablauf dieser 3 Monate in Verzug, so steht es dem Vertragspartner zu - unter Setzung einer Nachfirst von 4 Wochen - vom Vertrag zurückzutreten. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma ComServ OG eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma ComServ OG diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Firma ComServ OG an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Softwarestörungen jeglicher Art bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, daß der Kunde nach Ablauf der vereinbarten 3 monatigen Lieferfrist eine Nachfrist von 8 Wochen setzen kann. Nach Verstreichen dieser 2 monatigen Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma ComServ OG nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma ComServ OG nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Wird der Firma ComServ OG die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Der Rücktritt hat in allen genannte Fällen schriftlich zu erfolgen. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma ComServ OG liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma ComServ OG zu melden. Verdeckte Schäden müssen binnen 2 Wochen nach dem Erkennen schriftlich bei der Firma ComServ OG gemeldet werden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma ComServ OG verläßt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma ComServ OG aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma ComServ OG. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma ComServ OG unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma ComServ OG unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma ComServ OG dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma ComServ OG bereits mit Vertragsabschluß alle Ansprüche gegen seine Abnehmer an die Firma ComServ OG ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma ComServ OG alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
5. Gewährleistung
Die Firma ComServ OG gewährleistet, daß die Waren, die im Vertrag zugesicherten Eigenschaften besitzen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma ComServ OG unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma ComServ OG Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern läßt, es sei denn, daß der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Die Firma ComServ OG kann im Rahmen ihrer Gewährleistungsverpflichtung fehlerhafte Geräte, Elemente, Zusatzeinrichtungen oder Teile reparieren oder austauschen. In dem hierfür erforderlichen Umfang ist der Kunde verpflichtet vor dem Austausch Programme (einschließlich seiner Anwendungsprogramme, Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten) zu entfernen. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma ComServ OG die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten einzuräumen. Gelingt es der Firma ComServ OG nicht, erhebliche Mängel innerhalb von 6 Monaten ab Eingang einer ordnungsgemäßen Mängelanzeige zu beseitigen, so kann der Kunde dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass er die Mängelbeseitigung mit dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Nach Fristablauf ist der Kunde zur Wandlung oder Minderung berechtigt, falls der Mangel nicht rechtzeitig beseitigt worden ist. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
6. Software
Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verlorengegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, daß der Firma ComServ OG bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Firma ComServ OG behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen oder Aktualisierungen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programmes verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen. Angaben im Handbuch/Dokumentation und/oder Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör, sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können.
7. Nutzungsrecht
Software: unerlaubtes Vervielfältigen der vertragsgegenständlichen Leistungen, sowie deren Vertrieb auf anderen Trägern wird straf- und zivilrechltich verfolgt. Der Anwender erwirbt mit der Überlassung der Programme ein persönliches und nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht des Programms. Das Nutzungsrecht für die vertragsgegenständlichen Leistungen berechtigen nur zur Verwendung im und für das Internet. Eine Reproduktion der Programme, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Träger ist dem Erwerber nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, welche der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Erwerber nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.
8. Vertraulichkeit
Die Firma ComServ OG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
9. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma ComServ OG nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma ComServ OG abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Seekirchen in der Republik Österreich. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
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